I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung von vier Arbeitnehmern.
Die Arbeitgeberin ist Freier Träger der Jugend-, und Sozial- Bildungsarbeit mit Sitz in .... Antragsgegner ist der auf der Grundlage des am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Tarifvertrags über die Bildung betriebsratsfähiger Einheiten gebildete Betriebsrat. Die Arbeitgeberin hat vormals Haustarifverträge mit der vormaligen Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr abgeschlossen, darunter den Manteltarifvertrag Nr. 2 und den Tarifvertrag Nr. 3 über Tätigkeitsmerkmale zum
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