BAG - Urteil vom 19.02.2003
4 AZR 158/02
Normen:
BAT (1975) §§ 22 23 ; Anlage 1a zum BAT/BL VergGr. VII, VI b, V c, V b, IV b;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 17.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 283/01
ArbG Stade, vom 31.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 990/98

Eingruppierung öffentlicher Dienst: Angestellter mit der Aufgabenbezeichnung Anbau an Verkehrsstraßen in einem Straßenbauamt nach den Vergütungsgruppen des Allgemeinen Teils (Teil I) der Anlage 1 a zum BAT/BL

BAG, Urteil vom 19.02.2003 - Aktenzeichen 4 AZR 158/02

DRsp Nr. 2003/8816

Eingruppierung öffentlicher Dienst: Angestellter mit der Aufgabenbezeichnung Anbau an Verkehrsstraßen in einem Straßenbauamt nach den Vergütungsgruppen des Allgemeinen Teils (Teil I) der Anlage 1 a zum BAT/BL

Orientierungssätze: 1. Um Aufbaufallgruppen, bei denen zunächst zu prüfen ist, ob der Arbeitnehmer die allgemeinen Anforderungen der niedrigeren Vergütungsgruppen erfüllt, und anschließend, ob die Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe vorliegen, handelt es sich nur dann, wenn ein "Herausheben" aus den Tätigkeitsmerkmalen der nächst niedrigeren Vergütungsgruppe ausdrücklich im Tarifvertrag vorgeschrieben ist. 2. Bei den allgemeinen Vergütungsgruppen des Allgemeinen Teils der Anlage 1 a zum BAT handelt es sich überwiegend nicht um Aufbaufallgruppen. Es liegen keine Heraushebungsmerkmale vor; die Tarifvertragsparteien haben vielmehr höhere Anforderungen vorgesehen.

Normenkette:

BAT (1975) §§ 22 23 ; Anlage 1a zum BAT/BL VergGr. VII, VI b, V c, V b, IV b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers. Der Kläger begehrt Vergütung nach VergGr. IV b BAT/BL nach sechsjähriger Bewährung in Fallgr. 1 a der VergGr. V b der Vergütungsgruppen des Allgemeinen Teils (Teil I) der Anlage 1 a zum BAT/BL.