Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.10.2012 -
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24.10.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten zuletzt noch über die zutreffende Ein- bzw. Umgruppierung von 11 Arbeitnehmern.
Die Beteiligte zu 1. (nachfolgend: "Arbeitgeber") ist ein Dienstleistungsunternehmen des DB-Konzerns. Der Beteiligte zu 2. (nachfolgend: "Betriebsrat") ist der Betriebsrat des Wahlbetriebs Nord 3 Technisches Facility-Management.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|