Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes Erfurt vom 15.06.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die tarifgerechte Eingruppierung von 17 im Tenor des erstinstanzlichen Beschlusses genannten "Mitarbeitern Reklamationsbearbeitung" in die Entgeltgruppe E 5 des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektro-Industrie in Thüringen vom 15.01.2004 (
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