Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die Vergütung nach der Vergütungsgruppe III des Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum
Der am 25.03.1947 geborene Kläger, der eine Berufsausbildung zum Bankkaufmann und einen Sparkassenfachlehrgang mit Abschluss als Sparkassenbetriebswirt absolviert hat, steht zu der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 01.10.1973 in einem Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsvertrag vom 12.09.1973 ist vereinbart, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrags (
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