LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.08.2008
18 Sa 1618/07
Normen:
ERA (hessische Metallindustrie) § 5 Abs. 4; ERA (hessische Metallindustrie) § 5 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Marburg, vom 10.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 90/07

Eingruppierungsklage eines Messtechnikers - unsubstantiierte Darlegungen zum Tarifmerkmal der zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch langjährige Berufserfahrung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.08.2008 - Aktenzeichen 18 Sa 1618/07

DRsp Nr. 2009/2547

Eingruppierungsklage eines Messtechnikers - unsubstantiierte Darlegungen zum Tarifmerkmal der zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch langjährige Berufserfahrung

»"Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten die durch eine langjährige Berufserfahrung erworben werden" im Sinne der Entgeltgruppe 7 erfordern die Darlegung, dass auf der Grundlage einer mindestens 3-fähigen fachspezifischen Berufsausbildung in anschließend mindestens 4-jähriger Berufspraxis zusätzliche Qualifikationen erworben wurden, welche nach Inhalt; Umfang und Vertiefung einem Wissens- und Kenntniszuwachs ausmachen, wie er auch durch eine 2-jährige zusätzliche Fachausbildung erworben werden könnte.«

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 10. September 2007 - 1 Ca 90/07 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ERA (hessische Metallindustrie) § 5 Abs. 4; ERA (hessische Metallindustrie) § 5 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die die richtige Eingruppierung des Klägers nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) für die hessische Metallindustrie.