Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 1.509,80 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2021 zu zahlen.
2.Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen).
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung für 10 Tage aus dem Jahre 2019.
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