OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 24.09.2008
8 L 120/07
Normen:
BPersVG § 104; PersVG M-V § 64 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Greifswald, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 2129/06

Einigungsstelle; Empfehlung; Personalrat; umfassende Unterrichtung

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.09.2008 - Aktenzeichen 8 L 120/07

DRsp Nr. 2009/11503

Einigungsstelle; Empfehlung; Personalrat; umfassende Unterrichtung

Die oberste Dienstbehörde ist auch dann berechtigt, von einer Empfehlung der Einigungsstelle abzuweichen, wenn in den einzelnen Stufen des Beteiligungsverfahrens keine umfassende Unterrichtung der Personalvertretung erfolgt ist.

Tenor:

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 7. Kammer - vom 29.03.2007 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 104; PersVG M-V § 64 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Antragsteller, der Lehrerhauptpersonalrat beim (beteiligten) Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Lehrerbezirkspersonalrat beim Staatlichen Schulamt Greifswald machen Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Abordnung von Lehrkräften innerhalb der beruflichen Schulen des Staatlichen Schulamts Greifswald geltend.

Nachdem zunächst der Antragsteller zu 2. gegenüber dem Staatlichen Schulamt Greifswald und sodann der Antragsteller zu 1. im Stufenverfahren gegenüber dem Beteiligten seine Zustimmung zu den beabsichtigten Abordnungen verweigert hatten, endete das in dieser Angelegenheit durchgeführte Mitbestimmungsverfahren durch den am 29.08.2006 gefassten Beschluss der Einigungsstelle, dessen Tenor folgendermaßen lautet: