Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 24.06.2013 -
§ 3 a ArbStättVO in Verbindung mit Ziff. 3.5 des Anhangs bei Überschreiten der Temperaturen von 26 °C, 30 °C und 35 °C wird der Richter am Arbeitsgericht Hamburg Dr. G. bestellt.
Die Anzahl der Beisitzer pro Seite wird auf 3 festgesetzt.
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