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Die Beteiligten streiten um die Einrichtung einer Einigungsstelle.
Die beteiligte Arbeitgeberin beschäftigt an ihrem Standort in D1xxxxxx ca. 235 Mitarbeiter. Ihr Betriebszweck ist im Wesentlichen die Herstellung und Installation elektrotechnischer Anlagen jeglicher Art, welche sie vorrangig in ganz Deutschland, gelegentlich auch im Ausland, durchführt. Vor diesem Hintergrund werden etwa 150 Beschäftigte des D4xxxxxxxx Betriebes wechselseitig auf auswärtigen Baustellen eingesetzt. Über den Einsatz der Monteure existiert eine Betriebsvereinbarung "Fernauslösung" vom 31.05.1983 (Bl. 6 d.A.). In Ziffer 1.4. dieser Betriebsvereinbarung ist geregelt:
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