I.
Die Klägerin hat am 23.04.2004 beim Arbeitsgericht Kiel Klage auf Zahlung des Lohnes erhoben und zugleich beantragt, ihr Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F... zu bewilligen. Am 17.05.2004 ist nach Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.
Am 28.05.2004 hat die Klägerin eine von ihr unter dem Datum 23.04.2004 eingereichte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen eingereicht.
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