LSG Hamburg - Urteil vom 11.12.2013
L 4 AS 453/11
Normen:
SGB X § 44; SGB II § 19;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 1256/09

Einkommensanrechnung von KindergeldKeine nachträgliche Änderung bei unrichtiger Angabe zur Weiterleitung an das minderjährige KindKeine Nachzahlung wegen fehlender Rücknahme für die Vergangenheit gem. § 44 SGB X

LSG Hamburg, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen L 4 AS 453/11

DRsp Nr. 2014/1775

Einkommensanrechnung von Kindergeld Keine nachträgliche Änderung bei unrichtiger Angabe zur Weiterleitung an das minderjährige Kind Keine Nachzahlung wegen fehlender Rücknahme für die Vergangenheit gem. § 44 SGB X

Hatten die Eltern eines minderjährigen Kindes gegenüber dem SGB II -Leistungsträger ausdrücklich erklärt, dass das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werde und diesem zur Verfügung stehe, so dass es in der Folge nicht den Eltern als Einkommen bei der Leistungsberechnung zugerechnet wurde, kann das Kind nachträglich nicht mit Erfolg geltend machen, faktisch kein Kindergeld erhalten zu haben, um rückwirkend zu einem höheren eigenen Leistungsanspruch zu gelangen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44; SGB II § 19;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich im Wege des Verfahrens nach § 44 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) gegen die Anrechnung von Kindergeld als Einkommen in dem Zeitraum vom 2. Oktober 2005 bis 31. März 2006.