LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2001
3 Sa 36/01
Normen:
BAT § 70 ; ZPO § 92 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 4 ; BGB § 852 Abs. 1 ; ArbGG § 72a ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 16.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 346/00

Einlassungslast des Beklagten bei Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, Wahrung einer Ausschlussfrist und Einfluss eines Strafverfahrens auf den Ablauf der Frist

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 3 Sa 36/01

DRsp Nr. 2003/4467

Einlassungslast des Beklagten bei Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, Wahrung einer Ausschlussfrist und Einfluss eines Strafverfahrens auf den Ablauf der Frist

Normenkette:

BAT § 70 ; ZPO § 92 ; ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 4 ; BGB § 852 Abs. 1 ; ArbGG § 72a ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt den Beklagten mit ihrer am 31.07.2000 eingereichten Klage auf Schadenersatz mit der Behauptung in Anspruch, er habe es in subjektiv vorwerfbarer Weise verursacht, dass

a) nicht geleistete Arbeitsstunden einem Werkunternehmer vergütet worden seien,

b) (Wiege-Deponie-)Gebühren demselben doppelt erstattet wurden.