OVG Niedersachsen - Beschluss vom 21.12.2010
18 LP 14/06
Normen:
NPersVG § 2 Abs. 1; NPersVG § 28 Abs. 1 S. 1; NPersVG § 59; NPersVG § 60; GG Art. 20 Abs. 3;
Fundstellen:
DVBl 2011, 584
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 28.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 2995/05

Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt Einsichtsmöglichkeit in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten zur Wahrung seines Informationsrechts nach § 60 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.12.2010 - Aktenzeichen 18 LP 14/06

DRsp Nr. 2011/3068

Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt Einsichtsmöglichkeit in die Arbeitszeitkonten der Beschäftigten zur Wahrung seines Informationsrechts nach § 60 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Die Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Personalrats nach § 59 NPersVG erfordert es nicht, dass die Dienststelle ihm zur Wahrung seines Informationsrechts nach § 60 NPersVG einen online-Zugang und damit die Möglichkeit einräumt, Einsicht in die Arbeitszeitkonten aller Beschäftigten der Dienststelle zu nehmen.

Normenkette:

NPersVG § 2 Abs. 1; NPersVG § 28 Abs. 1 S. 1; NPersVG § 59; NPersVG § 60; GG Art. 20 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt Einsicht in die Arbeitszeitkonten der etwa 670 Beschäftigten des Beteiligten, der als Wasserverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Wasserwerke und Kläranlagen betreibt.

1. 2.