OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.06.2015
12 A 1033/14
Normen:
SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2556/12

Einsatz eines im Eigentum von Eheleuten stehenden Hausgrundstücks vor einer Inanspruchnahme des begehrten Pflegewohngeldes als Vermögen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.06.2015 - Aktenzeichen 12 A 1033/14

DRsp Nr. 2015/14213

Einsatz eines im Eigentum von Eheleuten stehenden Hausgrundstücks vor einer Inanspruchnahme des begehrten Pflegewohngeldes als Vermögen

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.

Normenkette:

SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8;

Gründe