I. Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) über die Rechtmäßigkeit einer vom Beklagten verfügten Aufrechnung mit einem Anspruch auf Erstattung überzahlten Erziehungsgeldes (Erzg) gegen einen laufenden Anspruch der Klägerin auf Erzg.
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