Die Parteien streiten darüber, ob eine fristlose Kündigung vom 20. Juli 1993 das Arbeitsverhältnis des Klägers aufgelöst hat.
Der 1957 geborene Kläger war seit 1990 bei der Gemeinschuldnerin, einer Privatbank mit ca. 30 Arbeitnehmern, als Bankkaufmann beschäftigt. Seit 1. Oktober 1992 leitete er kommissarisch das Kreditsekretariat mit Prokura. Während des Revisionsverfahrens ist die Arbeitgeberin des Klägers in Konkurs gefallen und der Kläger hat das unterbrochene Verfahren gegen den beklagten Konkursverwalter wieder aufgenommen.
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