LAG Hamm - Beschluss vom 17.12.2013
7 TaBV 91/13
Normen:
BetrVG § 74 Abs. 1 S. 2 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 06.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 10/13

Einsetzung einer EinigungsstelleBetriebsvereinbarung zum betrieblichen EingliederungsmanagementMitbestimmung des Betriebsrats

LAG Hamm, Beschluss vom 17.12.2013 - Aktenzeichen 7 TaBV 91/13

DRsp Nr. 2014/4360

Einsetzung einer Einigungsstelle Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement Mitbestimmung des Betriebsrats

Eine Einigungsstelle zum Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement" ist nicht offensichtlich unzuständig.

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss desArbeitsgerichts Siegen vom 06.08.2013 - 1 BV 10/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass zum Vorsitzenden der Einigungsstelle der Richter W bestellt wird.

Normenkette:

BetrVG § 74 Abs. 1 S. 2 ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Betriebliches Eingliederungsmanagement".

Antragsteller ist der bei der Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) gewählte Betriebsrat.

1. 2.