I. Auf die Beschwerde des zu 1 beteiligten Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 09.07.2010 -
1. Herr Richter am Arbeitsgericht M. H. wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle zum Thema "Einführung und Anwendung des Multifunktionsgeräts Canon iR 1024iF in den Büros der Betriebsräte einschließlich des Gesamtbetriebsrats" bestellt.
Die Zahl der von jeder Seite zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.
2. Im Übrigen werden die Anträge des zu 1 beteiligten Gesamtbetriebsrats abgewiesen.
II. Die weitergehende Beschwerde des zu 1 beteiligten Gesamtbetriebsrats wird zurückgewiesen.
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