I.
Die Antragstellerin ist Gläubigerin der D Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG. Durch Beschluss vom 17.11.2000 hat das Amtsgericht Potsdam den Antrag, über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren zu eröffnen, mangels Masse abgewiesen.
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