Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.11.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten um ein Einsichtsrecht des Antragstellers (im Folgenden: Betriebsrat) in die Bruttolohn- und Gehaltslisten zweier Mitarbeiter der Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin).
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