Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 3. Kammer - vom 27. Oktober 2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 27. Oktober 2023 bleibt ohne Erfolg.
1. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm ab dem 1. November 2023 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31. Juli seines Schuleintrittsjahres einen Platz in der Kindertagesstätte "C. Kindergarten" in A-Stadt, Ortsteil D. (E), zuzuweisen, abgelehnt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|