Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 05. August 2021 - 6 BVGa 7163/21 - abgeändert und dem Beteiligten zu 2) im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, der Arbeitgeberin vollständige Einsicht in den Wahlakten zur Betriebsratswahl vom 17.06.2021, die der Beteiligte zu 2) aufbewahrt, zu gewähren.
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