Im Wege der Einstweiligen Verfügung verfolgt der Verfügungskläger nachfolgend Kläger zur Sicherung seiner Rechte in einer so genannten Konkurrentenklage von dem verfügungsbeklagten Land, nachfolgend das beklagte Land, die Unterlassung die Stelle des Leiters der Technischen Abteilung in der Zentralen Universitätsverwaltung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu besetzen. Die Stelle wurde zum 01.04.2006 ausgeschrieben und eine entsprechende Veröffentlichung in der Zeitschrift "Die Zeit", "Trierischer Volksfreund" sowie im Internet auf der Home-Page der Universität. Ausgeschrieben wurde die Stelle des Leiters/Leiterin der Technischen Abteilung (A 15 BBesG/Vergütungsgruppe I a
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