SG Schleswig, vom 26.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 398/08
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Erstattungsbescheides, Sicherung der Forderung durch Eintragung einer Sicherungshypothek
LSG Schleswig-Holstein, vom 21.11.2008 - Aktenzeichen L 3 B 502/08 AS ER, L 3 B 502/08 AS ER PKH
DRsp Nr. 2009/5015
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Erstattungsbescheides, Sicherung der Forderung durch Eintragung einer Sicherungshypothek
Es werden in unzulässiger Weise Elemente der Vollziehung mit Elementen der Vollstreckung vermischt, wenn die sofortige Vollziehung eines Erstattungsbescheides nur deshalb angeordnet wird, weil die Behörde ihre Forderung durch Eintragung einer Sicherungshypothek an einem Grundstück sichern will. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]