Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.10.2017 wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.276,71 EUR festgesetzt.
Rechtsgrundlage für den Beschluss des Senats ist § 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG). Beschlüsse, die über ein Rechtsmittel entscheiden, bedürfen hiernach keiner weiteren Begründung, soweit das Gericht das Rechtsmittel aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist.
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