Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 10. Februar 2020 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Berlin zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob der beim Sozialgericht Berlin unter dem Aktenzeichen S
In dem Ausgangsverfahren S
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