LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.03.2022
L 1 KR 246/17
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 210 KR 2095/13

Eintritt von Versicherungspflicht durch BeschäftigungVertragsschluss nach den Grundsätzen der Anscheins- bzw. DuldungsvollmachtFremdvergleich eines zwischen Ehegatten begründeten Beschäftigungsverhältnisses

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 246/17

DRsp Nr. 2022/15025

Eintritt von Versicherungspflicht durch Beschäftigung Vertragsschluss nach den Grundsätzen der Anscheins- bzw. Duldungsvollmacht Fremdvergleich eines zwischen Ehegatten begründeten Beschäftigungsverhältnisses

Bei einem zwischen Ehegatten begründeten Beschäftigungsverhältnis müssen Vereinbarungen nach Inhalt und Durchführung dem entsprechen, was auch unter fremden, nicht verwandten Parteien üblich ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. April 2017 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in der Zeit vom 15. April 2011 bis zum 4. Dezember 2012 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei der Beigeladenen zu 1) gestanden hat.