Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 17.11.2020, Az. 4 Ca 465 c/20, abgeändert und die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird zugelassen.
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