LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 03.03.2017
L 13 EG 28/16
Normen:
BEEG § 2b Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 EG 6/14

ElterngeldEinkommen aus selbständiger ErwerbstätigkeitLetzter abgeschlossener steuerlicher VeranlagungszeitraumVerfassungskonformität der unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.03.2017 - Aktenzeichen L 13 EG 28/16

DRsp Nr. 2017/14246

Elterngeld Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit Letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum Verfassungskonformität der unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes

1. Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes verstößt nicht gegen das Grundgesetz. 2. Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind und der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.11.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2b Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um höhere Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).