LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.04.2008
3 Sa 758/07
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 § 17 Satz 1 ; BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 779 ; ZPO § 256 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 199/07

Entfristung der drittmittelfinanzierten Beschäftigung eines Verbandstrainers - ungenügende Prognose zum Wegfall der Drittmittel - keine Verschleißgefahr bei Talentsichtung - kein widersprüchliches Verhalten durch Berufung auf unwirksame Befristung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.04.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 758/07

DRsp Nr. 2008/14914

Entfristung der drittmittelfinanzierten Beschäftigung eines Verbandstrainers - ungenügende Prognose zum Wegfall der Drittmittel - keine Verschleißgefahr bei Talentsichtung - kein widersprüchliches Verhalten durch Berufung auf unwirksame Befristung

1. Soll der Arbeitnehmer seine drittmittelfinanzierte Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG) als Verbandstrainer im Rahmen von Daueraufgaben entfalten, die sich der Arbeitgeber als Vereinigung der das Sportfechten betreibenden Vereine selbst bestimmungsgemäß gestellt hat, und fehlen im Hinblick auf den Charakter dieser Daueraufgabe hinreichend sichere konkrete Anhaltspunkte für einen endgültigen Wegfall der Stelle zum 31.12.2006, ist eine diesbezügliche Prognose vom 03.05.2005 durch die weitere Entwicklung nicht bestätigt worden, wenn der Arbeitgeber über den 31.12.2006 hinaus einen Verbandstrainer beschäftigt.