Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 6. November 2009 - 7 Ca 396/09 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um einen Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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