LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.10.2012
2 Sa 70/10
Normen:
EFZG § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 06.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 396/09

Entgeltfortzahlung; Begriff des einheitlichen Versicherungsfalls; Taggleiche Neuerkrankung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 70/10

DRsp Nr. 2013/5913

Entgeltfortzahlung; Begriff des einheitlichen Versicherungsfalls; Taggleiche Neuerkrankung

Stellt die Kurklinik im Entlassungsbericht fest, dass der Arbeitnehmer als arbeitsfähig entlassen wird, hat die Erkrankung geendet. Erkrankt der Arbeitnehmer bei tagesgleichem Arbeitsantritt an einer anderen Erkrankung liegt kein einheitlicher Versicherungsfall vor.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 6. November 2009 - 7 Ca 396/09 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um einen Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.