LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.03.2018
10 Sa 1507/17
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1; SGB X § 115 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2018, 8
LAGE EFZG § 8 Nr. 4
NZA-RR 2018, 297
Vorinstanzen:
ArbG Cottbus, vom 05.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 10035/17

Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlass der ArbeitsunfähigkeitZahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erschütterung des Anscheinsbeweises

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.03.2018 - Aktenzeichen 10 Sa 1507/17

DRsp Nr. 2018/5835

Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erschütterung des Anscheinsbeweises

Wird eine Kündigung in zeitlichem Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, spricht der Beweis des ersten Anscheins für diesen Zusammenhang. Diesen Zusammenhang muss der Arbeitgeber nachvollziehbar widerlegen.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom 5. Oktober 2017 - 12 Ca 10035/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.192,77 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1; SGB X § 115 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus und dabei über die Frage, ob dem bei der Klägerin versicherten Arbeitnehmer wegen einer Arbeitsunfähigkeit gekündigt worden ist.

1.