Die Klägerin, eine griechische Staatsangehörige, ist als Arbeiterin bei der Beklagten beschäftigt. Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin für die Zeit vom 23.07.1998 bis zum 04.09.1998 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle in der rechnerisch unstreitigen Höhe von 1.297,50 DM brutto zu zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|