Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Arbeitgeberin ihres Versicherten E1xxxxxx Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall aus übergegangenem Recht geltend.
Der bei der Klägerin versicherte J1xxxxx E1xxxxxx (Versicherter) ist am 10.03.1959 geboren. Nach der Berufsausbildung als Metzger hat er zunächst überwiegend im Metzgereigewerbe gearbeitet. Seit 1993 arbeitete er überwiegend als Forstwirt in Forstbetrieben.
In der Zeit vom 15.03.2004 bis zum 31.01.2005 war der Versicherte E1xxxxxx im Betrieb der Beklagten als Auslieferungsfahrer auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 22.03.2004 (Bl. 33 bis 38 d.A.) tätig.
In dem Arbeitsvertrag war u.a. Folgendes geregelt:
§ 1 Arbeitsumfang
...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|