Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der am 23.09.1977 geborene Kläger ist seit dem 17.12.1999 als Servicemitarbeiter bei der Beklagten tätig. Die Beklagte erbringt Serviceleistungen für Zugreisende. Der Kläger wird dienstplanmäßig für sogenannte "Zugumläufe" eingestellt. Die Einsatzplanung wird jeweils zu Beginn eines Monats vorgenommen. Der Kläger kann konkrete Wünsche für Zugumläufe anmelden bzw. die Beklagte unterbreitet dem Kläger dies betreffende Vorschläge. Sodann fertigt die Beklagte einen Dienstplan, in welchem die Einsatzzeiten des Klägers festgesetzt sind.
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