Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Marburg vom 11. April 2008 - 2 Ca 450/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall. Die klagende Arbeitgeberin leistete an die Klägerin für die nachfolgenden Zeiträume Entgeltfortzahlung:
17.02. - 28.02.2003 € 541,70 netto
22.08. - 07.09.2003 € 765,68 netto
23.09. - 05.10.2003 € 583,63 netto
18.12. - 05.01.2004 € 797,34 netto
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