Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 3. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren erster Instanz wird - insoweit unter Änderung des Beschlusses vom 3. August 2021 - auf 9.561,99 Euro festgesetzt.
I.
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