LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.10.2018
L 18 AL 28/18
Normen:
SGB III § 101 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZS 2018, 997
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 08.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 AL 35/15

Entrichtung von Winterbeschäftigungsumlage und SäumniszuschlägenBautätigkeiten und Bauleistungen für den Betrieb durch eigene Mitarbeiter nur für eigene Zwecke des UnternehmensKeine gewerbliche Erbringung von Bauleistungen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.10.2018 - Aktenzeichen L 18 AL 28/18

DRsp Nr. 2018/17321

Entrichtung von Winterbeschäftigungsumlage und Säumniszuschlägen Bautätigkeiten und Bauleistungen für den Betrieb durch eigene Mitarbeiter nur für eigene Zwecke des Unternehmens Keine gewerbliche Erbringung von Bauleistungen

1. Werden Bautätigkeiten entfaltet und Bauleistungen für den Betrieb durch eigene Mitarbeiter nur für eigene Zwecke des Unternehmens erbracht, ohne dass diese auf dem Baumarkt angeboten oder nachgefragt werden, so ist eine Zuordnung zum Anwendungsbereich des § 101 SGB III ausgeschlossen.2. Hier existiert kein spezifisches Risiko eines Betriebes, der seine Leistungen auf dem Markt anbietet und dessen wirtschaftliche Existenz in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wetter steht.3. Die Nutzung der Gebäude und nicht die Erbringung der Bauleistungen für den eigenen Bedarf führt hier zur Gewinnerzielung.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 8. November 2017 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfahren auf jeweils 3.146,20 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB III § 101 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Verpflichtung der Klägerin zur Entrichtung von Winterbeschäftigungsumlage (WU) und Säumniszuschlägen iHv insgesamt 3.146,20 EUR.