Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 8. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfahren auf jeweils 3.146,20 EUR festgesetzt.
Streitig ist die Verpflichtung der Klägerin zur Entrichtung von Winterbeschäftigungsumlage (WU) und Säumniszuschlägen iHv insgesamt 3.146,20 EUR.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|