Die Entschädigung des Erinnerungsführers anlässlich des Verhandlungstermins vom 9. Dezember 2015 wird auf 22,50 EUR festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|