Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerin für die Teilnahme am Verhandlungstermin am 7. Juni 2017 im Verfahren L 8 SO 1020/15 wird auf 151,46 Euro festgesetzt.
I.
Die Erinnerungsgegnerin wurde als Betreuerin ihres Sohnes im Verfahren L 8 SO 1020/15 unter Anordnung des persönlichen Erscheinens zu einem Verhandlungstermin am 7. Juni 2017 12.00 Uhr geladen.
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