Die Entschädigung für den Befundbericht vom 28. September 2016 wird auf 5,95 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Zuständig für die Entscheidung ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Landessozialgerichts in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan des 1. Senats der Berichterstatter des 1. Senats.
Auf die nach §
Für einen sachverständigen Zeugen gelten die Vorschriften über den Zeugenbeweis einschließlich der Regelungen über deren Entschädigung nach §
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