Die Entschädigung für den Befundbericht vom 18. Dezember 2017 wird auf 48,20 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Landessozialgerichts in Verbindung mit dem Geschäftsverteilungsplan des 1. Senats hat der Berichterstatter des 1. Senats über das Begehren des Erinnerungsführers, den Befundbericht vom 18. Dezember 2017 mit 65,20 Euro zu entschädigen, zu entscheiden.
Auf die nach §
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