Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 2013 - 3 Ca 1322/13 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Entschädigung wegen einer Altersdiskriminierung anlässlich eines Stellenbesetzungsverfahrens.
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