Entschädigung wegen überlanger Dauer eines GerichtsverfahrensBeschränkung auf einzelne VerfahrensabschnittePrüfungsreihenfolgeKriterien zur Bestimmung der Angemessenheit
LSG Sachsen, Urteil vom 29.03.2017 - Aktenzeichen L 11 SF 70/16 EK
DRsp Nr. 2017/10983
Entschädigung wegen überlanger Dauer eines GerichtsverfahrensBeschränkung auf einzelne VerfahrensabschnittePrüfungsreihenfolgeKriterien zur Bestimmung der Angemessenheit
1. Eine Entschädigungsklage kann in zulässiger Weise auf jede einzelne Instanz des Ausgangsverfahrens und sogar auf einzelne Verfahrensabschnittebeschränkt werden.
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