Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 1200,- Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um eine Entschädigung infolge einer von dem Kläger geltend gemachten unangemessenen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, und zwar das Verfahren vor dem Hessischen Landessozialgericht (HLSG).
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