Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 26.100,00 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Berlin unter dem Aktenzeichen S 67 U 294/99*15 sowie vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter den Aktenzeichen L 2 U 33/02 und L 2 U 24/09 ZVW gegen eine Berufsgenossenschaft geführten Verfahrens. Dem Ausgangsverfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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