Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.05.2014 -
Der Rechtsstreit wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier fristloser, hilfsweise fristgemäßer Kündigungen vom selben Tage zum selben Beendigungszeitpunkt, um die Zahlung von Arbeitsvergütung wegen Annahmeverzugs, die Zahlung von Weihnachtsgeld, das Bestehen eines Schadensersatzanspruches wegen nur teilweise gelieferten Stromdeputats, die Zahlung einer Jahressonderzuwendung sowie um die Überlassung eines jährlichen Stromdeputats.
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