LAG Köln - Beschluss vom 10.11.2005
10 TaBV 15/05
Normen:
BetrVG § 54 § 55 ; AktG § 17 § 18 § 291 ;
Fundstellen:
AuR 2006, 214
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 19.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 31/04

Entsendungsrecht des Betriebsrats eines Gemeinschaftsunternehmens in Konzernbetriebsrat der Obergesellschaften bei Beherrschungsvertrag zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen

LAG Köln, Beschluss vom 10.11.2005 - Aktenzeichen 10 TaBV 15/05

DRsp Nr. 2006/19876

Entsendungsrecht des Betriebsrats eines Gemeinschaftsunternehmens in Konzernbetriebsrat der Obergesellschaften bei Beherrschungsvertrag zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen

»1. Beherrschungsvertrag zwischen deutschen "Enkelunternehmen" und ausländischen (englischen) Unternehmen als herrschende Unternehmen, der einen "Konzern im Konzern" zwischen den deutschen Unternehmen und damit ein Entsendungsrecht des Betriebsrats in den Konzernbetriebsrat der deutschen Obergesellschaft ausschließt. 2. Zu den Voraussetzungen des Entsendungsrechts des Betriebsrats eines 50:50 Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernbetriebsrat der beiden Obergesellschaften.«

Normenkette:

BetrVG § 54 § 55 ; AktG § 17 § 18 § 291 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten über die Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats (Antragsteller = Beteiligter zu 1.) bei der Beteiligten zu 11., insbesondere darüber, ob der Gesamtbetriebsrat (Beteiligter zu 4.) und die Betriebsräte (Beteiligte zu 5. - 6., 8. - 9.) der Beteiligungsunternehmen (Beteiligte zu 12. - 14., 16. - 17.) der deutschen Muttergesellschaft (Beteiligte zu 11.) durch den Abschluss von Beherrschungsverträgen mit ausländischen Gesellschaften die Berechtigung verloren haben, weiterhin Mitglieder in den Konzernbetriebsrat der Beteiligten zu 11. zu entsenden.