A.
Die Beteiligten streiten über die Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats (Antragsteller = Beteiligter zu 1.) bei der Beteiligten zu 11., insbesondere darüber, ob der Gesamtbetriebsrat (Beteiligter zu 4.) und die Betriebsräte (Beteiligte zu 5. - 6., 8. - 9.) der Beteiligungsunternehmen (Beteiligte zu 12. - 14., 16. - 17.) der deutschen Muttergesellschaft (Beteiligte zu 11.) durch den Abschluss von Beherrschungsverträgen mit ausländischen Gesellschaften die Berechtigung verloren haben, weiterhin Mitglieder in den Konzernbetriebsrat der Beteiligten zu 11. zu entsenden.
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