LAG Düsseldorf - Urteil vom 13.07.2018
6 Sa 272/18
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 3 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
NZA-RR 2018, 648
NZA-RR 2021, 171
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 08.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2868/17

Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer AltersteilzeitZulässigkeit der Urlaubsgewährung ohne Antrag des Arbeitnehmers

LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 272/18

DRsp Nr. 2018/14412

Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit Zulässigkeit der Urlaubsgewährung ohne Antrag des Arbeitnehmers

1. Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr ohne Antrag Urlaub zu gewähren.2. Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.03.2018 - AZ: 1 Ca 2868/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 3 S. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bzw. Schadenersatz für nicht gewährten Urlaub.

Der Kläger war bei der Beklagten als Head of Quality Escalator tätig. Ursprünglich bestand ein Vollzeitarbeitsverhältnis auf Basis einer 40-Stunden-Woche. Am 20.11.2014 schlossen die Parteien einen Altersteilzeit - Arbeitsvertrag (Anlage K 2). Dieser enthält u.a. folgende Regelungen:

" § 1

Beginn und Dauer der Altersteilzeitarbeit

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird unter Abänderung des Arbeitsvertrages vom 21.09.2012 und dessen Ergänzungen ab dem 01.12.2014 als Altersteilzeitverhältnis fortgeführt. Es endet ohne Kündigung mit dem 31.07.2017.

...

§ 3

Arbeitszeit

1. 2. 1. 2.